Südkorea visumfrei 2026: 90 Tage ohne Visum für Deutsche, Österreicher & Schweizer
Die kurze Antwort: Ja, Sie können 2026 ohne Visum nach Südkorea reisen! Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige genießen seit Jahren die Möglichkeit, bis zu 90 Tage visumfrei in der Republik Korea zu bleiben — und das ganz ohne bürokratischen Aufwand. Auch die zusätzliche K-ETA-Pflicht ist bis Ende 2026 ausgesetzt. Was Sie trotzdem vorbereiten müssen und welche Regeln gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Können Deutsche ohne Visum nach Südkorea reisen?
Ja, uneingeschränkt. Deutschland und die Republik Korea haben ein bilaterales Abkommen geschlossen, das deutschen Staatsangehörigen die visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte bis 90 Tage ermöglicht. Das gilt für touristische Reisen, Familienbesuche und kurze Geschäftsreisen ohne Erwerbstätigkeit.
Bestätigt wird dies vom Auswärtigen Amt, das in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen (Stand: Mai 2026) festhält: „Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage, keine Erwerbstätigkeit) ohne Visum nach Korea einreisen.“
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Sie zum ersten Mal nach Korea reisen oder ein Wiederholungsbesucher sind.
K-ETA 2026: Auch das ist nicht nötig
Seit September 2021 hatte Südkorea das K-ETA-System (Korea Electronic Travel Authorization) eingeführt — eine Art ESTA wie in den USA. Reisende aus visumfreien Ländern sollten diese elektronische Genehmigung vor ihrer Einreise online beantragen (Kosten: ca. 10.000 KRW / ca. 7–8 USD).
Allerdings: Seit Januar 2022 wurde die K-ETA-Pflicht für bestimmte Nationalitäten mehrfach ausgesetzt, und die aktuelle Befreiung gilt bis 31. Dezember 2026. Das bedeutet für Sie als deutschsprachiger Reisender:
- ✅ Kein K-ETA-Antrag erforderlich
- ✅ Keine K-ETA-Gebühr zu bezahlen
- ✅ Direkte Einreise mit Reisepass + E-Arrival Card
Dies wurde offiziell bestätigt von: Deutsches Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Seoul, Generalkonsulat Korea Hamburg und dem Koreanischen Justizministerium (KPMG Flash Alert 2026-024).
Alle Details zur K-ETA: K-ETA Südkorea 2026: Was ist das & brauche ich es?
Was brauche ich statt Visum und K-ETA?
E-Arrival Card — Pflicht für alle Einreisenden!
Auch wenn kein Visum und keine K-ETA benötigt wird, ist die E-Arrival Card (elektronische Ankunftskarte) für alle Einreisenden nach Südkorea verpflichtend. Diese digitale Einreisekarte ersetzt die frühere Papier-Einreisekarte und muss vor der Ankunft ausgefüllt werden.
Details zur E-Arrival Card:
- Kosten: Kostenlos
- Wann: Innerhalb von 3 Tagen vor dem Einreisedatum
- Wo: Online auf der offiziellen Website (e-arrival.go.kr)
- Was wird gefragt: Persönliche Daten, Reisepassnummer, Reisedaten, Unterkunftsadresse in Korea, Gesundheitsangaben
- Ergebnis: QR-Code zum Vorzeigen am Flughafen
Wichtig: Die E-Arrival Card muss ausgefüllt sein, bevor Sie das Flugzeug besteigen. Manche Airlines prüfen den QR-Code bereits beim Check-in. Füllen Sie die Karte daher am Tag vor oder am Tag des Abflugs aus.
Gültiger Reisepass
Sie benötigen für die Einreise nach Südkorea zwingend einen gültigen Reisepass. Wichtige Punkte:
- Reisepass muss gültig sein — Südkorea schreibt keine Mindestrestgültigkeit vor, aber viele Airlines verlangen 6 Monate Restgültigkeit
- Vorläufiger Reisepass wird akzeptiert
- Personalausweis wird NICHT akzeptiert — auch nicht als Ergänzung zum Reisepass
- Kinderreisepass für Minderjährige wird akzeptiert
Was ist während des visumfreien Aufenthalts erlaubt?
Erlaubt während des visumfreien Aufenthalts
- ✅ Tourismus, Sightseeing, Urlaub
- ✅ Familienbesuche
- ✅ Kurzreisen für geschäftliche Meetings, Konferenzen, Messen (ohne Erwerbstätigkeit)
- ✅ Durchreise (Transit)
- ✅ Kulturelle Veranstaltungen besuchen (K-Pop Konzerte, Festivals)
- ✅ Medizintourismus (Behandlungen empfangen)
- ✅ Sprachkurse bis zu einem bestimmten Stundenumfang (kurz)
Verboten während des visumfreien Aufenthalts
- ❌ Jede Form von Erwerbstätigkeit (angestellt oder selbständig)
- ❌ Bezahlte Freelancer-Arbeit (auch Remote für ausländischen Arbeitgeber kann problematisch sein)
- ❌ Unbezahlte Praktika (können als Arbeit gewertet werden)
- ❌ Aufenthalt über 90 Tage hinaus ohne Visum
- ❌ Unterricht geben (auch Sprachunterricht)
Achtung: Wer in Korea arbeiten möchte — selbst kurzfristig oder unbezahlt — riskiert Einreiseverweigerung, Ausweisung und ein Einreiseverbot. Beantragen Sie stets das korrekte Visum.
Die 90-Tage-Regel genau erklärt
Visumfreie Aufenthalte in Südkorea sind auf 90 Tage (drei Monate) begrenzt. Hier ist wichtig zu verstehen, wie diese Regelung konkret angewendet wird:
- 90 Tage ab Einreisedatum — Der Einreisestempel im Reisepass zeigt das erlaubte Aufenthaltsdatum
- Kein „180-Tage-Fenster“ wie in der EU — Jeder Einreise-Stempel gibt Ihnen bis zu 90 Tage
- Verlängerung im Land — Im Allgemeinen nicht möglich für die visumfreie Kategorie; Ausnahmen bei humanitären Gründen oder Force Majeure
- Visa Run — Kurzes Verlassen Koreas und erneute Einreise zur „Verlängerung“ ist offiziell nicht erlaubt und kann zur Einreiseverweigerung führen, wenn es als Muster erkannt wird
Wenn Sie länger als 90 Tage in Korea bleiben möchten, müssen Sie vor der Einreise das passende Langzeitvisum beantragen. Mehr dazu: Südkorea Visum beantragen 2026
Österreicher und Schweizer: Visumfrei?
Ja — sowohl für österreichische als auch für Schweizer Staatsangehörige gilt die visumfreie Einreise für bis zu 90 Tage:
- Österreicher: Laut BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) gilt visumfreie Einreise für bis zu 90 Tage; K-ETA-Befreiung bis 31.12.2026
- Schweizer: Laut TCS (Touring Club Schweiz) und BMEIA können Schweizer Staatsangehörige ebenfalls ohne Visum für bis zu 90 Tage einreisen; ab März 2026 auch keine K-ETA nötig
Die E-Arrival Card ist auch für Österreicher und Schweizer Pflicht.
Was wenn ich länger als 90 Tage bleiben möchte?
Wenn Ihr geplanter Aufenthalt 90 Tage überschreitet oder Sie in Korea arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie ein entsprechendes Visum:
- Working Holiday (H-1 Visum): Bis 12 Monate, für 18–30-Jährige Deutsche — Details hier
- Studentenvisum (D-2): Für Hochschulstudium — Details hier
- Arbeitsvisum (E-7, D-7 etc.): Für Fachkräfte mit koreanischem Arbeitgeber
- Sprachkursvisum (D-4): Für längere Sprachkurse über die visumfreie Zeit hinaus
Alle Visatypen auf einen Blick: Südkorea Visum 2026: Kompletter Ratgeber
Häufig gestellte Fragen: Südkorea visumfrei 2026
Kann man ohne Visum nach Südkorea reisen?
Ja — Deutsche, Österreicher und Schweizer können bis zu 90 Tage ohne Visum nach Südkorea reisen. Es wird nur ein gültiger Reisepass und die kostenlose E-Arrival Card benötigt.
Wie lange kann ich ohne Visum in Südkorea bleiben?
Der visumfreie Aufenthalt ist auf maximal 90 Tage begrenzt. Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich. Für längere Aufenthalte muss ein entsprechendes Visum vor der Einreise beantragt werden.
Brauche ich als Österreicher ein Visum für Südkorea?
Nein — Österreicher können ebenfalls bis zu 90 Tage ohne Visum in Südkorea einreisen. Die K-ETA-Pflicht ist bis 31.12.2026 ausgesetzt. Nur die E-Arrival Card ist Pflicht.
Was ist die E-Arrival Card und wie fülle ich sie aus?
Die E-Arrival Card ist die digitale Einreisekarte, die alle Reisenden vor der Ankunft in Südkorea online ausfüllen müssen. Sie ist kostenlos und wird auf e-arrival.go.kr ausgefüllt (innerhalb von 3 Tagen vor Einreise). Das Ergebnis ist ein QR-Code, der am Flughafen vorgezeigt wird.
Kann ich als Tourist in Südkorea arbeiten?
Nein — die visumfreie Einreise erlaubt ausdrücklich keine Erwerbstätigkeit. Für jede Form der Arbeit ist ein Arbeitsvisum (z.B. E-7, D-7) oder für junge Erwachsene das Working Holiday Visum H-1 erforderlich.
Gilt die Visumfreiheit auch für andere EU-Bürger?
Ja — alle EU- und Schengen-Staatsangehörigen können für bis zu 90 Tage ohne Visum nach Südkorea einreisen (mit wenigen Ausnahmen). Die K-ETA-Befreiung bis Ende 2026 gilt ebenfalls für alle Berechtigten.